Familienrecht
Die Ehe wird grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen!
Da das Prinzip der Partnerschaft gilt, haben beide Ehepartner gleiche Rechte und gleiche Pflichten.
Was Sie über das Eherecht wissen sollten:
- Wie lange muß ich getrennt leben, bevor ich die Scheidung einreichen kann?
- Kann die Trennung auch innerhalb der Wohnung erfolgen?
- Wie beweise ich das Trennungsdatum?
- Wann ist der beste Zeitpunkt, um die Scheidung einzureichen?
- Was kann ich bereits vor Ablauf des Trennungsjahres tun, um die Scheidung zu beschleunigen?
- Wer von uns Beiden sollte die Scheidung einreichen?
- Was ist, wenn mein Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden ist?
- Kann eine Ehe, die nur ganz kurz dauerte, annulliert werden?
- Kann ich mich im Ausland scheiden lassen?
- Brauche ich einen Anwalt?
- Braucht auch der andere Ehegatte einen Anwalt?
- Was kostet die Scheidung?
- Welche Dokumente werden für die Scheidung benötigt?
- Wie läuft das Verfahren ab und wie lange dauert es?
- Werden im Scheidungsprozeß auch Unterhaltsfragen geklärt?
- Was ist mit den anderen Scheidungsfolgen (Kinder, Vermögen, Ehewohnung, Möbel, Schulden usw.)?
- Was ist der Versorgungsausgleich und muß er bei unserer Scheidung unbedingt durchgeführt werden?
- Wir sind beide Ausländer, gelten da irgendwelche Besonderheiten?
- Die Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Parteien müssen sich in diesen Sachen durch einen Anwalt vertreten lassen. Die Kosten des Verfahrens tragen beide Eheleute im Falle der Scheidung grundsätzlich zur Hälfte.
Seit dem 01.01.2008 gilt ein neues Unterhaltsrecht. Die Neuregelung stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund: Danach sind die Ehegatten nach der Ehescheidung grundsätzlich gehalten, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Nach wie vor gilt aber, daß derjenige, der dazu nicht in der Lage ist, in bestimmten Fällen (z. B. für die Zeit der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mind. 3 Jahre nach der Geburt, im Alter bei Krankheit, für die Zeit der Erwerbslosigkeit …..) von dem anderen Unterhalt verlangen kann.
Downloads
Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Prozeßkostenhilfe
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Antrag auf Beratungshilfe
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/versorgungsausgleichfragebogen.pdf