Erbrecht und Vermögensnachfolge

Das Erbrecht bedeutet den Vermögensübergang auf die Erben nach dem Tod des Erblassers. Aber auch Schenkungen zu Lebzeiten beeinflussen den späteren Nachlass und erzeugen Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ab 1. Januar 2009

Am 01. Januar 2009 ist das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 in Kraft getreten. Die Neuregelung war die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welche das bisher geltende Recht als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt hatte.

Über eine Vielzahl von Einzelvorschlägen, welche sogar die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer beinhalteten, hatte sich die Regierungskoalition und der Bundesrat auf die nunmehr verabschiedete Gesetzesreform geeinigt.

Für die erbrechtliche Beratung sind die wichtigsten Instrumente der sogenannte “Erbrechts-TÜV”:

T   wie   Testament
Ü   wie   Übergabe
V   wie   Vollmachten

Vor dem Erbfall

Bevor der Erbfall eintritt, besteht die Hauptaufgabe in der Gestaltung von Testamenten und Übergabeverträgen. Dafür werde ich die in Ihrem Fall relevante “Ausgangslage” ermitteln und schriftlich zusammenfassen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Analyse von Substanzfluss und Nutzen beim Vermögensfluss von der älteren auf die jüngere Generation.

Inhaltlich sind folgende Themenkreise von Bedeutung:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Vermögensübergabe zu Lebzeiten
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Pflichtteilsrecht
  • Nachlassteilung unter Miterben
  • Testamentvollstreckung
  • Erbscheinverfahren
  • Internationales Erbrecht

Sodann erfolgt in enger Abstimmung mit Ihren Wünschen die Vertiefung und Feinarbeit bis zum Abschluss beim Notar oder dem Entwurf für ein Testament oder einen Vertrag.

So wird ganz individuell für jeden Ratsuchenden die passende Lösung entwickelt und rechtlich abgestimmt.