Was Sie über das Notariat wissen sollten

Der Notar übt hoheitliche Gewalt aus. Er ist unparteiischer Berater (kein einseitiger Interessenvertreter) in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten.

Der Notar hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten in die Lage versetzt werden, die rechtliche Tragweite ihrer Tätigkeiten und der von ihnen abgegebenen Erklärungen zu überblicken. Das bedeutet, dass Sie als Klient davor geschützt werden müssen, unerwünschte Rechtsfolgen herbeizuführen und wirtschaftliche Schäden zu erleiden.

Der Notar hat also insbesondere Verbraucherschutz für rechtlich Unerfahrene zu gewährleisten. Auf der anderen Seite sind Notare ausgewiesene Spezialisten auf ihren Tätigkeitsfeldern. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars (Beurkundungsbedürftigkeit) immer dort vorgeschrieben, wo die Beteiligten wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen und der Kompliziertheit der Materie einen unabhängigen kompetenten Berater benötigen. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche:

Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.

Ehe, Partnerschaft und Familie
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption

Erbe und Schenkung
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.

Unternehmen
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.

Die Notare sind in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Ehe-, Erb- und Immobilienverträge sind von den Notaren zu beurkunden. Notare beurkunden Versammlungsbeschlüsse, nehmen Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen.

Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren. Auch bei Rechtsfragen betreffend einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung ist der Notar der richtige Ansprechpartner.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei der Lösung anderer Rechtsprobleme zur Verfügung. Sprechen Sie mit mir – ich berate Sie gerne!